Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug

Beschreibung

Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.

Ansprechpartner der Gemeinde

Hinweise:

Helmut Fischer

E-Mail: fischer@gmeinde.de
Tel.: 12345
Abteilung: Abteilung 1
Zimmer: 12

Karl Valentin

E-Mail: valentin@gemeinde.de
Tel.: 345676543
Abteilung: Abteilung 1
Zimmer: 22
Abwesend: 24.12.2022 - 31.12.2022

Walter Sedlmayr

E-Mail: sedlmayr@gemeinde.de
Tel.: 45632167
Abteilung: Abteilung 2
Zimmer: 123

Dokumente (extern)

Hinweise:

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